Solar Finance Management AG: Genehmigungsverfahren zur Laufzeitverlängerung läuft
29. June 2021Sämtliche Anleihen bis 2026 verlängert
10. December 2021Bericht vom Meeting der Gemeinsamen Vertreter
vom 17.09.2021
Am 17. September fand eine weitere Besprechung der Gemeinsamen Vertreter und der
Geschäftsführung der beteiligten Gesellschaften in Schaan/Liechtenstein statt.
Gegenstand der Besprechung waren der aktuelle Stand der Sanierung-/ Konsolidierung der Gruppe und
die Situation in den einzelnen Gläubigerbereichen (Banken, Anleihen, Mezzanine-Darlehen), sowie die
anstehende Verlängerung der Laufzeit der Anleihen.
I. Fortgang der Sanierung
Die Sanierung allgemein läuft weiterhin ordnungsgemäß und ruhig. Im Jahr 2021 liegen die Einnahmen
aufgrund der allgemeinen Wetterlage etwas unter dem Durchschnitt.
II. Banken
Im Bankenbereich ist es weiterhin so, dass sämtliche Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Wie in den Vorjahren werden die Objektfinanzierungen stetig zurückgeführt. Es findet eine fortlaufende
Abstimmung mit dem Ansprechpartner bei den Banken statt. Teilweise konnten auch neue, günstigere
Zinskonditionen (aktuell bei durchschnittlich 1,66 % p.a.) verhandelt werden. Der Bankenbereich ist somit
stabil und liegt im Plan.
III. Mezzanine Darlehen
Im Bereich der Mezzaninen Darlehen sind die turnusmäßigen jährlichen Ausschüttungen an die drei
Gläubigerkreise entsprechend den Sanierungsplänen ordnungsgemäß erfolgt.
IV. Zinszahlungen
Sämtliche für das Jahr 2021 vorgesehenen Zahlungen sind ordnungsgemäß erbracht worden:
Im Banken-Bereich hat der Kapitaldienst naturgemäß Tilgung und Zinsen umfasst.
Im Anleihe-Bereich werden zum 30.9.2021 die gemäß den aktuellen Beschlüssen vorgesehenen Zinsen
ordnungsgemäß bezahlt.
Im Mezzanine-Bereich sind die Zahlungen gemäß den Sanierungsplänen ordnungsgemäß einkalkuliert.
Die Ausschüttung Dezember 2021 erfolge planmäßig.
Es gibt insgesamt keine Rückstände und weiterhin ein tragfähiges Konzept für die Folgejahre.
V. Rechtsstreitigkeiten im Anleihebereich
Seit dem letzten Bericht sind in den diversen von Berufsklägern betriebenen Rechtsstreitigkeiten weitere
Entscheidungen ergangen. Bei der Carpevigo Holding AG hatte es vier Zahlungsklagen gegeben, die
vom Landgericht München II und dem Oberlandgericht München als unzulässig abgewiesen worden
sind. Der Bundesgerichtshof hat diese Klageabweisungen zwischenzeitlich bestätigt. Die
Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerinnen ist jeweils ohne nähere Begründung abgewiesen worden.
Diese Verfahren konnten also rechtskräftig gewonnen werden.
Bei den Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen der Carpevigo AG aus
den Jahren 2016 und 2017 hat der Bundesgerichtshof hingegen die Nichtzulassungsbeschwerde der
Carpevigo AG nicht zur Entscheidung angenommen. Auch hier ist die Zurückweisung ohne nähere
Begründung erfolgt. Die Anfechtungsklagen hatten somit im Ergebnis rechtkräftig Erfolg. Über die Höhe
des Streitwerts und die Kostenbelastung der Gesellschaft laufen aktuell noch Rechtsmittelverfahren. Ob
der Prozessausgang darüber hinaus größere rechtliche Konsequenzen hat, erscheint eher zweifelhaft.
Zum einen ergibt sich dies aus der Verlängerung der Laufzeit der Anleihen bis zum 30.06.2026.
Auf diesen Komplex und die diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten wird unten näher eingegangen.
Außerdem hat das Landgericht München II gerade eine erste Schadenersatzklage im Zusammenhang
mit dem Vollzug der Beschlüsse 2016 als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Es Bleibt
abzuwarten, ob die Gegenseite hier in Berufung geht.
Ferner hat die Carpevigo Holding AG erstinstanzlich in einem Anfechtungsprozess gegen die Beschlüsse
2016 obsiegt. Das Landgericht München II hat die Klage abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht
München wird in Kürze über die Berufung der Gegenseite verhandelt. Auch hier bleibt der Fortgang
abzuwarten.
VI. Verlängerung der Laufzeit der Anleihen um 5 Jahre
Im Jahr 2021 ist bei sämtlichen Anleihen eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 30.06.2026 bei
gleichbleibenden Zinsen von 1,5 % p.a. beschlossen worden.
Bei der Carpevigo AG verhält es sich so, dass mehrere Versuche, eine Präsenzveranstaltung
abzuhalten, zum Jahresende 2020 hin gescheitert sind. Daraufhin fand im Jahre 2021 eine vom
gemeinsamen Vertreter durchgeführte „Abstimmung ohne Versammlung“ im Sinne von § 18 SchVG statt.
In dieser Versammlung ist mit einer Mehrheit von über 98% die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe
und eine Bestätigung der Beschlüsse aus dem Jahr 2016 beschlossen worden. Gegen die
Beschlussfassung sind wieder drei Anfechtungsklagen von den bekannten Berufsklägern erhoben
worden. Die Gesellschaft hat daraufhin ein Freigabeverfahren beim OLG München angestrengt. Der
zuständige 23. Senat hat die gefassten Beschlüsse, soweit es um die Verlängerung der Laufzeit der
Anleihen, die Zinsregelungen und einen Opt-in ging, zum Vollzug freigegeben. Hinsichtlich der
rückwirkenden Bestätigung bisheriger Beschlüsse ist keine Freigabe erfolgt. Die Anleihebedingungen
sind somit für die Zukunft freigegeben und zwischenzeitlich entsprechend geändert worden, sodass
insbesondere der Opt-in und die Laufzeitverlängerung durchgesetzt werden konnte. Der Fortgang der
Anfechtungsprozesse, die vor diesem Hintergrund wiederum eine beschränkte Reichweite haben
dürften, bleibt abzuwarten. Hierzu gibt es in Kürze eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht
München II.
Bei der Carpevigo Holding AG ist für beide Anleihen eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum
30.06.2026 erfolgt. Hier hat der gemeinsame Vertreter zunächst im Rahmen einer
Gläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsrecht eine Abstimmung über eine interne
Weisung durchführen lassen. Eine Mehrheit von über 99% der Anleihegläubiger hat für diese Weisung
und damit der Sache nach für eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bei gleichbleibenden Zinsen
gestimmt. Auf dieser Grundlage ist im StaRUG-Verfahren ein entsprechender Restrukturierungsplan
einstimmig angenommen und im Anschluss in den Anleihebedingungen vollzogen worden. Auch hier ist
damit eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihen durchgesetzt worden. In diesem Fall läuft noch ein
Anfechtungsprozess, der sich gegen die Beschlussfassung über die Weisung richtet. Der Fortgang bleibt
bei diesen Verfahren, wie auch bei weiteren kleineren Verfahren, die noch laufen, abzuwarten.
Schaan 17.09.2021